Arbeitsrecht ist mehr als der Streit um tarifliche Zulagen.
Es geht um ein Grundrecht. Und das schützt alle, die erwerbstätig sind.
Deswegen vertrete ich nicht nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sondern auch beispielsweise:
- Existenzgründer, die Schwierigkeiten mit Banken und Kammern haben
- Ausländer, denen die Einreise zwecks Arbeitsaufnahme verwehrt wird
- Familienbetriebe, die von Berufsgenossenschaften drangsaliert werden
- Kleingewerbetreibende, die an der Restschuldbefreiung interessiert sind oder
- Freiberufler, die mit ihrem Standesrecht hadern