Die Kanzlei bietet für Wohnungsunternehmen umfassende Kompetenz. Mit der Kanzlei sind auch Architekten, Sachverständige und Techniker vernetzt. Fachübergreifendes Wissen stellt sicher, dass wir Sie optimal beraten bei sozialen Brennpunkten und liquiditätsschwachen Mietern.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Reichert Experte für die spezifischen Problemen im Mietrecht. Er betreut ein kommunales Wohnungsunternehmen und kennt daher auch die praktischen Anforderungen an Hausverwalter. Von Mängeln in der Bauausführung, bei Handwerkerleistungen bis Fragen zu Schönheitsreparaturen und Betriebskostenabrechnung – Rechtsanwalt Reichert bietet Ihnen jurisitisch fundierte und praktische Lösungen.
Rechtsanwalt Reichert gibt anwaltliche Beratung in Miet- und Wohnungsfragen für die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnung und Migration.
Für die Immobilienwirtschaft bieten wir spezielle Vergütungsmodelle unter Berücksichtigung von § 5 RDG.
Wir bieten Fallpauschalen für standardisierte Angelegenheiten aus der Wohnungswirtschaft. Darunter fallen meist Abmahnungen, Räumungsklage und Zwangsräumung. Wiederkehrende mietrechtliche Unstimmigkeiten können zu einem auszuhandelnden Preis bei bestimmten Fallzahlen vereinbart werden.
Wir bieten Jahrespauschalen für Rechtsdienstleistungen im operativen Bereich. Mitumfasst werden können neben allen mietrechtlichen Angelegenheiten auch die bei Wohnungswirtschaft einhergehenden wettbewerbs-, handels-, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Der Preis richtet sich nach der Qualität und Anzahl der Einheiten im Bestand. Dem RVG und dem RDG (Mindestvergütungsgebot) werden dabei Rechnung getragen. Durch kurze Kündigungsfristen bleiben Sie flexibel!
Wir bieten Zeithonorare mit degressivem Stundensatz. Mit steigender Zahl der abgerufenen Stunden sinkt der Stundenpreis. Wir bieten Monatspauschalen für Rechtsdienste jeglicher Art; kalkuiert auf Basis der Anzahl der zu beratenden Mitarbeiter und der im Bestand erzielten Jahresnettomiete. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sind auch Erfolgshonorare möglich.